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E-Rechnung für Kleinunternehmer
Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können, sind aber von der Pflicht zur Ausstellung ausgenommen. Wer freiwillig oder auf Wunsch eines Kunden eine E-Rechnung schickt, muss einige Besonderheiten beachten.
Empfangen: ja – Ausstellen: nein
- Empfang: Seit dem 1. Januar 2025 müssen auch Kleinunternehmer E-Rechnungen entgegennehmen können. Ein E-Mail-Postfach genügt.
- Ausstellung: Rechnungen von Kleinunternehmern sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen (§ 34a UStDV). Papier oder PDF bleiben zulässig.
- Freiwillig: Eine E-Rechnung darf trotzdem ausgestellt werden – sinnvoll, wenn Kunden sie automatisch verarbeiten wollen.
Seit 2025 gilt: Kleinunternehmer ist, wer im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € Umsatz hat (§ 19 UStG in der Fassung ab 2025). Bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber können zusätzlich eigene Vorgaben gelten, etwa eine XRechnung über das Rechnungsportal – unabhängig vom Kleinunternehmerstatus.
So ist eine Kleinunternehmer-XRechnung aufgebaut
Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Technisch heißt das:
- Umsatzsteuerkategorie E (steuerbefreit) in jeder Position und in der Aufschlüsselung, Steuersatz 0.
- Ein Befreiungsgrund in der Aufschlüsselung, z. B. „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG“ – fehlt er, kommt BR-E-10.
- Trotzdem eine Steuernummer (oder USt-IdNr.) – sonst BR-DE-16.
- Eine Umsatzsteuer-Aufschlüsselung ist auch bei 0 € Steuer Pflicht (BR-CO-18).
- Nicht Kategorie S mit 0 % verwenden – das führt zu BR-S-05.
<cac:TaxTotal>
<cbc:TaxAmount currencyID="EUR">0.00</cbc:TaxAmount>
<cac:TaxSubtotal>
<cbc:TaxableAmount currencyID="EUR">1000.00</cbc:TaxableAmount>
<cbc:TaxAmount currencyID="EUR">0.00</cbc:TaxAmount>
<cac:TaxCategory>
<cbc:ID>E</cbc:ID>
<cbc:Percent>0</cbc:Percent>
<cbc:TaxExemptionReason>Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG</cbc:TaxExemptionReason>
<cac:TaxScheme><cbc:ID>VAT</cbc:ID></cac:TaxScheme>
</cac:TaxCategory>
</cac:TaxSubtotal>
</cac:TaxTotal>
Dieser Ausschnitt stammt aus einer vollständigen Beispielrechnung, die wir mit dem offiziellen KoSIT-Validator (XRechnung 3.0.2) geprüft haben.
Mit dem XRechnung-Formular auf dieser Website können Sie die Option „Kleinunternehmer“ wählen; die Datei wird vor dem Download geprüft.
Häufige Fragen
Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?
Nein. Sie müssen E-Rechnungen aber seit 2025 empfangen können.
Welche Steuerkategorie nehme ich in der XRechnung?
Üblich ist Kategorie E mit Steuersatz 0 und dem Hinweis auf § 19 UStG als Befreiungsgrund.
Brauche ich eine Steuernummer in der XRechnung?
Ja. Bei Kategorie E muss die Steuernummer oder USt-IdNr. des Verkäufers angegeben werden (BR-E-02, BR-DE-16).
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Keine Steuer- oder Rechtsberatung: Diese Seite erklärt technische Prüfregeln und dient der Orientierung. Verbindlich sind Gesetz, BMF-Schreiben und das offizielle KoSIT-Regelwerk. Bei steuerlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Steuerberatung. Stand: 2026-10-06, geprüft mit XRechnung 3.0.2 (KoSIT-Konfiguration 2026-08-31).