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Pflichtangaben einer E-Rechnung und ihre Felder (BT)

Auch eine E-Rechnung muss alle Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG enthalten. Die Tabelle zeigt, in welchem Feld der EN 16931 jede Angabe steht und welche Prüfregel greift, wenn sie fehlt.

§ 14 Abs. 4 UStG → Felder der EN 16931

PflichtangabeFeld(er)Typische Meldung
Nr. 1 – Name und Anschrift des leistenden UnternehmersBT-27, BG-5 (BT-35, BT-37, BT-38, BT-40)BR-DE-3, BR-DE-4
Nr. 1 – Name und Anschrift des LeistungsempfängersBT-44, BG-8 (BT-50, BT-52, BT-53, BT-55)BR-DE-8, BR-DE-9
Nr. 2 – Steuernummer oder USt-IdNr.BT-31 bzw. BT-32BR-DE-16, BR-CO-09
Nr. 3 – AusstellungsdatumBT-2BR-03, Datumsformat
Nr. 4 – fortlaufende RechnungsnummerBT-1BR-02
Nr. 5 – Menge und Art der LeistungBT-129, BT-130, BT-153BR-CL-23
Nr. 6 – Zeitpunkt der Lieferung/LeistungBT-72, BG-14 oder BG-26BR-DE-TMP-32
Nr. 7 – Entgelt nach Steuersätzen aufgeschlüsseltBG-23: BT-116BR-S-08, BR-CO-18
Nr. 8 – Steuersatz und Steuerbetrag bzw. Hinweis auf BefreiungBT-119, BT-117, BT-120/BT-121BR-DE-14, BR-S-09, BR-E-10
§ 14a Abs. 5 – Hinweis bei Reverse ChargeBT-120/BT-121 bei Kategorie AEBR-AE-10

Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € (§ 33 UStDV) gelten reduzierte Pflichtangaben. Kleinbetragsrechnungen sind zudem von der E-Rechnungspflicht ausgenommen.

Was XRechnung zusätzlich verlangt

XRechnung (die deutsche Ausprägung der EN 16931) macht einige Felder zur Pflicht, die das Umsatzsteuerrecht nicht verlangt:

Ob Ihre Rechnung alle Angaben enthält, zeigt der kostenlose Prüfer: Er prüft die KoSIT-Regeln und listet die Pflichtangaben nach § 14 UStG einzeln auf.

Häufige Fragen

Sind die Pflichtangaben bei E-Rechnungen andere als bei Papierrechnungen?

Nein, die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG sind dieselben. Neu ist, dass sie in strukturierten Feldern stehen müssen.

Reicht es, wenn eine Angabe nur im PDF steht?

Bei ZUGFeRD sind die XML-Daten maßgeblich. Pflichtangaben sollten deshalb im strukturierten Teil stehen.

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Keine Steuer- oder Rechtsberatung: Diese Seite erklärt technische Prüfregeln und dient der Orientierung. Verbindlich sind Gesetz, BMF-Schreiben und das offizielle KoSIT-Regelwerk. Bei steuerlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Steuerberatung. Stand: 2026-10-06, geprüft mit XRechnung 3.0.2 (KoSIT-Konfiguration 2026-08-31).